Tauchtauglichkeit - Atemschutz
- Tauchtauglichkeitsuntersuchungen gemäß Untersuchungs-Standards und Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
- Feuerwehrtauglichkeit für Atemschutzgeräte (G26.3)
Für Sporttaucher führen wir die entsprechenden Untersuchungen gemäß den aktuellen Empfehlungen durch. Dabei sind folgende Intervalle empfohlen:
- spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
- spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
- spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden gemäß der amtlichen Geührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Auch für Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr sind regelmäßige Untersuchungen nach dem Grundsatz 26 (G26) der Berufsgenossenschaften vorgesehen. Auch diese sollen regelmäßig durchgeführt und wiederholt werden: Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, bei Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten bei Geräten mit maximal 5 kg Gewicht, vor Ablauf von 12 Monaten bei Geräten über 5 kg Gewicht