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Tauchtauglichkeit - Atemschutz


  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen gemäß Untersuchungs-Standards und Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
  • Feuerwehrtauglichkeit für Atemschutzgeräte (G26.3)

Tauchtauglichkeit

Für Sporttaucher führen wir die entsprechenden Untersuchungen gemäß den aktuellen Empfehlungen durch. Dabei sind folgende Intervalle empfohlen:

  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden gemäß der amtlichen Geührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.


Atemschutz-Feuerwehr-G26

Auch für Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr sind regelmäßige Untersuchungen nach dem Grundsatz 26 (G26) der Berufsgenossenschaften vorgesehen. Auch diese sollen regelmäßig durchgeführt und wiederholt werden: Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, bei Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten bei Geräten mit maximal 5 kg Gewicht, vor Ablauf von 12 Monaten bei Geräten über 5 kg Gewicht


Anschrift und Kontakt

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