Gesundheitsvorsorge
- Allgemeine Vorsorgeuntersuchung, Gesundheitsvorsorge („check-up“)
- Krebsvorsorge beim Mann
- Früherkennung auf Bauchaortenaneurysmen
- Hautkrebsscreening (Früherkennung)
- Jugendarbeitsschutzgesetz-Untersuchungen
- Tauchtauglichkeitsuntersuchungen, Atemschutz/Feuerwehr (G26)
- Vorsorge-Impfungen gemäß STIKO (ständige Impfkommission)
Umfang und Zeitpunkt:
- Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check.
- Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs (Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des Kopfes).
- Ebenfalls ab 35 Jahren können Sie jedes dritte Jahr eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckerkrankheit durchführen lassen. Die Untersuchungen beinhalten die Erfassung von Risikofaktoren, eine Ganzkörperuntersuchung, Blut- und Urinuntersuchungen.
- Zwischen 50 und 55 Jahren haben sie einmal jährlich Anspruch auf einen Schnelltest auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl.
- Wir beraten Sie auch hinsichtlich der ab dem 50. bzw. 55. Lebensjahr empfohlenen Darmspiegelungen.
- Impfberatung
Für Männer:
- Ab 45 Jahren haben sie einen jährlichen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane, der Prostata und des Darmausganges.
- Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben seit Anfang 2018 Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.
Zusätzlich bestehen spezielle Vorsorgeangebote für Frauen wie z.B. das Mammographiescreening. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte durch Ihren Gynäkologen beraten.